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   BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85   

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BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 (https://dejure.org/1987,1766)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 (https://dejure.org/1987,1766)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 (https://dejure.org/1987,1766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber - Ausmaß des arbeitgeberrechtlichen Weisungsrechts - Anhebung der Unterrichtszeit zum Ausgleich für die den Urlaubsanspruch übersteigende Freizeit während der Schulferien - Grundsätze für die Auslegung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erzieher - Wöchentliche Arbeitszeit von Erziehern an Sonderschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Das Gesetz definiert diesen Begriff ebenfalls nicht (vgl. BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG).

    So hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG = DB 1985, 603) im Zusammenhang mit dem Lohnfortzahlungsgesetz unter dem zeitlichen Begriff "regelmäßig" ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten festen Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichförmiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 68/87
    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Der Vierte Senat hat die Anwendung der "Saisonregelung" im Geltungsbereich der AVR für vergleichbare Erzieher, die in von Kirchen unterhaltenen Schulen tätig sind, verneint, weil die Schwankungen im Arbeitsanfall nicht auf der Jahreszeit, sondern auf dem Schuljahresrhythmus und den Schulferien der staatlichen Schulen beruhen (BAG Urteil vom 10. Juni 1987 - 4 AZR 68/87 - nicht veröffentlicht), die allein an dem Erholungsbedürfnis der Lehrer und Schüler ausgerichtet sind.

    Dies bedeute, daß innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen die Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich erreichen dürfe (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1987 - 4 AZR 68/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Diese Vorschrift des § 15 Abs. 1 BAT gestattet aber grundsätzlich eine solche anderweitige Leistungsbestimmung, vorausgesetzt, sie berücksichtigt unter Abwägung aller wesentlicher Umstände in angemessener Weise die beiderseitigen Interessen, d.h. die Ausübung des Weisungsrechts muß billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB entsprechen (vgl. dazu BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 226/84 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Diese Vorschrift des § 15 Abs. 1 BAT gestattet aber grundsätzlich eine solche anderweitige Leistungsbestimmung, vorausgesetzt, sie berücksichtigt unter Abwägung aller wesentlicher Umstände in angemessener Weise die beiderseitigen Interessen, d.h. die Ausübung des Weisungsrechts muß billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB entsprechen (vgl. dazu BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 226/84 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.; Neumann, Zur Auslegung von Tarifverträgen, ArbuR 1985, 320 ff.).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Diese Vorschrift des § 15 Abs. 1 BAT gestattet aber grundsätzlich eine solche anderweitige Leistungsbestimmung, vorausgesetzt, sie berücksichtigt unter Abwägung aller wesentlicher Umstände in angemessener Weise die beiderseitigen Interessen, d.h. die Ausübung des Weisungsrechts muß billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB entsprechen (vgl. dazu BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 226/84 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 226/84

    Anspruch auf Anordnung von Bereitschaftsdienst - Abgrenzung von Rufbereitschaft

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

    Zutreffend geht die Klägerin selbst davon aus, daß die Beklagte einen derartigen Ferienüberhang in den Grenzen des gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT vorgesehenen Ausgleichszeitraums (damals acht Wochen) durch Umverteilung der Arbeitszeit in Ausübung ihres Direktionsrechts erheblich reduzieren durfte (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

    Ob die Beklagte darüber hinaus die nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung für das Kalenderjahr geschuldete Arbeitsleistung ganz bzw. zum größten Teil im Wege der Ausübung ihres Direktionsrechts gleichmäßig verteilt auf die Wochen außerhalb der Ferien einfordern durfte, kann dahinstehen (verneinend BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 -, aaO; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -, - 6 AZR 531/85 -, - 6 AZR 619/85 -, - 6 AZR 620/85 -, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Eine Abweichung aufgrund einseitiger Maßnahmen durch den Arbeitgeber haben die Tarifvertragsparteien in § 15 Abs. 1 Satz 3 BAT normiert (BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10942/19

    Begriff des Saison- und Kampagnenbetriebes; Arbeitszeitverlängerung bei erhöhtem

    Die Jahreszeit muss - nach der Eigenart des Betriebes - für den vermehrten Arbeitsanfall ursächlich sein (vgl. BAG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 -, Rn. 22, juris zu § 15 Abs. 4 BAT a.F.).
  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Die vom kommunalen Arbeitgeber im Wege seines Direktionsrechts in den Gren zen des § 15 Abs. 1 S. 2 BAT angeordnete Erhöhung der wö chentlichen Unter richtsstunden zum Abbau eines Ferienüberhangs (vgl. BAG vom 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr.

    Grenzen des gem. § 15 Abs. 1 S. 2 BAT vorgesehenen Ausgleichszeitraums von 52 Wochen durch Umverteilung der Arbeitszeit in Ausübung seines Direktionsrechts erheblich reduzieren (vgl. BAG v. 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

    Ob die Vereinbarung eines längeren Ausgleichszeitraums tarifvertraglich zulässig wäre, kann dahinstehen; sie ist jedenfalls einzelvertraglich unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1995, 2 AZR 371/94, AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 15.10.1987, 6 AZR 530/85, EzBAT § 15 BAT Nr. 12).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 427/90

    Anspruch eines Lehrers auf Überstundenvergütung - Berechnung des Durchschnitts

    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -, - 6 AZR 531/85 -, - 6 AZR 619/85 -,- 6 AZR 620/85 -, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Eine Abweichung aufgrund einseitiger Maßnahmen durch den Arbeitgeber haben die Tarifvertragsparteien in § 15 Abs. 1 Satz 3 BAT normiert (BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300).

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Eine Abweichung aufgrund einseitiger Maßnahmen durch den Arbeitgeber haben die Tarifvertragsparteien in § 15 Abs. 1 Satz 3 BAT normiert ( BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 170/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12 = ZTR 1988, 300; BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348 [BAG 13.02.1992 - 6 AZR 149/90] = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 586/94 - AP Nr. 38 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969), zu deren Änderung der vorliegende Fall keinen Anlaß gibt.
  • LAG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 Sa 966/01

    Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Vergütung ; Durchschnittliche wöchentliche

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 135/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit -

  • LAG Thüringen, 29.09.1998 - 7 Sa 796/96

    Verrechnung von "Überstunden" mit "Minusstunden" als tarifwidrig i.S.d.

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 19/88
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 429/94
  • LAG Düsseldorf, 25.01.1996 - 13 Sa 1151/95

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

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